Historische Blickwinkel Hofheim - 10 Das Kapellentor

Hauptstraße 29, 97461 Hofheim i.UFr., Deutschland

▶️ Lauschen Sie der Erzählung einer 96-Jährigen. Sie kann sich noch erinnern, wie das Tor kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus Versehen von amerikanischen Soldaten beschädigt wurde.

 

Wegen des in der Stadt errichteten Steinpfads bewilligte Fürstbischof Karl von Fechenbach 1799, dass Hofheim von Fremden Pflasterzoll erheben darf. Die letzte Pflasterzollkassiererin im Kapelltor war bis 1931 die halbseitig gelähmte Ursula Klemenz, die rechts unten im Tor wohnte. Kam ein Fuhrwerk, so öffnete sie ein Fenster und reichte einen Stock mit einer daran befestigten Blechdose heraus. Zu ihren weiteren Aufgaben gehörte das tägliche Läuten der beiden Glocken in der Kreuzkapelle durch Ziehen an den Lederriemen. Dies geschah jeweils um 12 und 17 Uhr. 

Foto: 1910

SCHON GEWUSST?
Der Pflasterzoll, auch „Pflastergeld“ oder „Pflastermaut“ genannt, war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für den Unterhalt der Straßen verwendet wurde. Einheimische waren in der Regel davon befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und das in die Stadt getriebene Vieh, später auch Last- und teilweise Personenkraftwagen. Die Erhebung endete nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren. (Quelle: wikipedia)

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